Rauchmelderpflicht in Bayern
Die Rauchmelderpflicht gilt in Bayern seit dem 1. Januar 2013 für alle neuen Wohnungen; für bestehende Wohnungen endete die Übergangsfrist am 31. Dezember 2017. Geregelt ist sie in Artikel 46 der Bayerischen Bauordnung (BayBO).
Wie viele Rauchmelder?
Mindestens ein Rauchmelder in jedem Kinderzimmer, in jedem Schlafzimmer und in jedem Flur, der zu Aufenthaltsräumen führt.
Wer ist zuständig?
- Für den Einbau sind die Eigentümer der Wohnungen zuständig, in der Regel die Vermieter.
- Für die Betriebsbereitschaft sind die Besitzer zuständig, in der Regel die Mieter, es sei denn, der Eigentümer übernimmt die Wartung selbst.
Das Hinweisblatt zum Ausdrucken steht unter „Zum Herunterladen“.
